BASF-Bericht 2023

15. Leasingverhältnisse

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, die dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet.

Leasingverträge bestehen bei BASF als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Transport­ausstattungen und technischen Anlagen.

Als Leasingnehmer bilanziert BASF sämtliche Leasingverhältnisse und erfasst Nutzungsrechte (right-of-use assets) an Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen unter Berücksichtigung folgender Prinzipien:

  • BASF nimmt die Freistellungsregelung im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum sowie geringwertigen Vermögenswerten in Anspruch. Als geringwertige Vermögenswerte wurden grundsätzlich Leasinggegenstände mit einem Wert von maximal 5.000 € definiert.
  • Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbliebenen Leasingzahlungen unter Berücksichtigung des Grenzfremdkapitalzinssatzes bewertet.
  • BASF bilanziert grundsätzlich Nichtleasingkomponenten wie Serviceleistungen getrennt von den Leasingzahlungen.
  • Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit aktiviert. Unterschiede ergeben sich gegebenenfalls aus vor der Bereitstellung des Leasing­gegenstands geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize.
  • Nach der Aktivierung wird das Nutzungsrecht grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit abgeschrieben.
  • Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere für Immobilien und Binnenschiffe, enthalten Verlängerungs- und Kündigungs­optionen. Beim Ansatz der Leasingverbindlichkeit werden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen berücksichtigt, sofern BASF hinreichend sicher ist, dass diese Optionen zukünftig ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder die Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung beziehungsweise Nichtausübung solcher Optionen werden nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Während des Bestehens eines Leasingverhältnisses werden die Einschätzungen und die Erwartungen, die zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts getroffen wurden und hinsichtlich der zu leistenden Zahlungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Bereitstellung abschließend feststehen, fortlaufend überprüft. Wenn bessere oder geänderte Erkenntnisse im Zeitablauf das erwartete Zahlungsprofil beeinflussen, erfolgt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.
  • Wird ein bestehender Leasingvertrag nachträglich angepasst, ist eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts erforderlich, wenn die Vertragsanpassung das Zahlungsprofil (gemäß dem Zins- und Tilgungsplan) oder den Umfang des Nutzungsrechts mengenmäßig oder in zeitlicher Dimension ändert.

Erläuterungen zu Leasingverhältnissen

BASF als Leasingnehmer

Leasingverbindlichkeiten (Millionen €)

 

31.12.2023

31.12.2022

 

Leasing­verbindlich­keiten

Zinsanteil

Künftige Leasing­zahlungen

Leasing­verbindlich­keiten

Zinsanteil

Künftige Leasing­zahlungen

Folgejahr 1

350

51

401

330

43

373

Folgejahr 2

234

39

273

222

36

258

Folgejahr 3

171

32

203

150

30

180

Folgejahr 4

134

29

163

111

26

137

Folgejahr 5

106

26

132

85

23

108

Über 5 Jahre

654

174

828

591

171

762

Summe

1.649

351

2.000

1.489

329

1.818

Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung aus Leasingverhältnissen für BASF als Leasingnehmer (Millionen €)

 

2023

2022

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

–53

–40

Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogen sind

–13

–33

Erträge aus Unterleasingverträgen

2

20

Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse

–151

–156

Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

–35

–22

Summe

–250

–231

Im Jahr 2023 gab es keine wesentliche Sale-and-Leaseback-Transaktion. Im Jahr 2022 ist BASF mit dem Verkauf des Standorts Tarrytown/New York einen Mietvertrag über fünf Jahre für ein Gebäude eingegangen. Die Leasingverbindlichkeiten für diese Sale-and-Leaseback-Transaktion betrugen 9 Millionen € zum 31. Dezember 2023.

BASF als Leasinggeber

BASF tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber von Finanzierungsleasing auf. Die Forderungen aus Finanzierungs­leasing lagen im Jahr 2023 bei 33 Millionen € (2022: 35 Millionen €). Die verleasten Vermögensgegenstände betrafen im Wesentlichen Gebäude und Produktionsanlagen.

Aus Operating-Leasingverträgen ergaben sich im Jahr 2023 Ansprüche in Höhe von insgesamt 254 Millionen € (2022: 268 Millionen €). Für die Vermögenswerte des Sachanlage­vermögens bestanden – wie schon im Vorjahr – in keinem wesentlichen Umfang Operating-Leasingverhältnisse.

Künftige Leasingzahlungen an BASF aus Operating-Leasingverträgen (Millionen €)

 

31.12.2023

31.12.2022

Folgejahr 1

49

46

Folgejahr 2

40

39

Folgejahr 3

38

39

Folgejahr 4

37

38

Folgejahr 5

36

37

Über 5 Jahre

54

69

Summe

254

268

Erträge aus Leasingverhältnissen für BASF als Leasinggeber (Millionen €)

 

2023

2022

Erträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen

2

2

davon Finanzertrag auf die Nettoinvestition
in das Leasingverhältnis

2

2

Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen

46

46

davon Erträge aus variablen
Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen

1

Summe

48

48

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