Erklärung des Vorstands und Versicherung nach §§ 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 HGB
Für die Aufstellung des Abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der BASF-Gruppe ist der Vorstand der BASF SE verantwortlich.
Der Konzernabschluss der BASF-Gruppe wurde für das Jahr 2023 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den IFRS in der vom International Accounting Standards Board (IASB), London, verabschiedeten Fassung aufgestellt.
Um die Übereinstimmung des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernabschlusses der BASF-Gruppe mit den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln und die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensberichterstattung zu gewährleisten, haben wir wirksame interne Kontroll- und Steuerungssysteme eingerichtet.
Das von uns eingerichtete interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist insbesondere darauf ausgerichtet, dass der Vorstand wesentliche Risiken frühzeitig erkennen kann, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ihrer Abwehr einleiten zu können. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden kontinuierlich von der Einheit „Corporate Audit“ konzernweit geprüft.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln der Konzernabschluss der BASF-Gruppe ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BASF-Gruppe vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der BASF-Gruppe der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der BASF-Gruppe so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der BASF-Gruppe beschrieben sind.
Ludwigshafen am Rhein, den 21. Februar 2024
Dr. Martin Brudermüller
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Dirk Elvermann
Finanzvorstand
Michael Heinz
Dr. Markus Kamieth
Dr. Stephan Kothrade
Dr. Katja Scharpwinkel