25. Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten
25.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden und BASF nach der Übertragung die finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Beispielsweise erfolgt die Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig, wie etwa im Falle eines abgeschlossenen Insolvenzverfahrens, feststeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.
Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel in Form von Börsenkursen, werden diese bei der Bewertung zugrunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, herangezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt. In diese Modelle finden beispielsweise erwartete künftige Zahlungsströme sowie laufzeit- und gegebenenfalls risikoadjustierte Diskontierungsfaktoren Eingang. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Marktparametern ordnet BASF die Marktwerte von Finanzinstrumenten einer von drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zu. Ein Stufentransfer während eines Geschäftsjahres wird nur vorgenommen, wenn sich die Verfügbarkeit beobachtbarer Marktparameter für identische oder vergleichbare Finanzinstrumente ändert.
Weicht zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der anhand eines Bewertungsmodells ermittelte Fair Value der Stufe 3 vom Transaktionspreis ab, werden die Unterschiedsbeträge abgegrenzt und in der Bilanz gemeinsam mit dem positiven oder negativen Fair Value des jeweiligen Finanzinstruments gemäß Bewertungsmodell ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge werden linear über die Vertragslaufzeiten amortisiert.
Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), das heißt der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswertes. Zum anderen hängen sie auch vom Geschäftsmodell ab, nach dem die Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. Auf Grundlage dieser beiden Kriterien finden bei BASF für finanzielle Vermögenswerte folgende Bewertungskategorien Anwendung:
- Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche finanziellen Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen in Übereinstimmung mit der in IFRS 9 etablierten Zahlungsstrombedingung darstellen. Unter anderem werden bei BASF Derivate in diese Bewertungskategorie eingeordnet. Die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9, welche die Zuordnung von Finanzinstrumenten, die weder auf Grundlage der Zahlungsstrombedingung noch des Geschäftsmodellkriteriums erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, in die vorliegende Kategorie unter bestimmten Bedingungen zulässt, übt BASF grundsätzlich nicht aus.
- Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Bei BASF werden zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Forderungen und bestimmte Wertpapiere dieser Bewertungskategorie zugeordnet.
Die Zugangsbewertung dieser Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Fair Value. Dieser entspricht regelmäßig dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt beziehungsweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Transaktionspreis nach IFRS 15. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt anhand der Effektivzinsmethode.
Wertberichtigungen werden sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch der Folgebewertung bereits ohne Ausfallereignis als erwartete Kreditverluste berücksichtigt. Gegenparteien gelten grundsätzlich dann als ausgefallen, wenn sie insolvent sind, sich als Schuldner in einem Gläubigerschutzprogramm oder einem finanzbedingten Rechtsstreit mit BASF befinden oder mehr als die Hälfte des mit ihnen gehaltenen Forderungsportfolios eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen aufweist. In diesen Fällen erfolgt die Einzelwertberichtigung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die dann als in ihrer Bonität beeinträchtigt betrachtet werden.
Das Ausmaß erwarteter Kreditverluste wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes, zum anderen auch durch die Veränderung dieses Kreditrisikos determiniert: Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes seit dessen erstmaliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswertes erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich nur die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Abweichend von diesem Vorgehen werden entsprechend dem nach IFRS 9 für die Bestimmung erwarteter Kreditverluste zulässigen vereinfachten Ansatz beispielsweise auf Forderungen aus Leasingtransaktionen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt.
Bei BASF erfolgt die Beurteilung des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswertes sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen bezüglich des jeweiligen Kontrahenten. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Für Gegenparteien mit hoher Bonität wird grundsätzlich unterstellt, dass sich ihr Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat.
Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs im Rahmen der Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten und Einzelwertberichtigungen werden regionale und unter Umständen branchenspezifische Gegebenheiten und Erwartungen berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Bei Einzelwertberichtigungen werden darüber hinaus Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Ferner werden bei der Ermittlung von Wertberichtigungen unter anderem Kreditversicherungen berücksichtigt, die einen Teil des zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden Forderungsbestands decken. Bankgarantien und Akkreditive kommen in unwesentlichem Umfang zum Einsatz. Erwartete Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen werden nur insoweit für Forderungen ermittelt, als diese nicht durch eine Kreditversicherung oder andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt.
Die Verringerung von Wertberichtigungen, beispielsweise als Resultat der Reduktion des Kreditrisikos einer Gegenpartei oder aufgrund eines objektiven nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, wird erfolgswirksam erfasst. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter künftiger Kreditverluste. - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungsströme aus ihrer Veräußerung zu generieren. Bei BASF werden dieser Kategorie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet, die im Rahmen einer Factoringvereinbarung zum Verkauf zur Verfügung stehen. Des Weiteren sind bestimmte Wertpapiere dieser Kategorie zugeordnet, die als Sonstige Finanzanlagen beziehungsweise Kurzfristige Wertpapiere ausgewiesen werden. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird von BASF nicht ausgeübt. Die Zugangsbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der zum Zugangszeitpunkt regelmäßig dem Transaktionspreis der dieser Kategorie zugeordneten Forderungen und Wertpapiere entspricht. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Zeitwertänderungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert. Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Analogie zu den Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ermittelt und erfolgswirksam erfasst.
Für finanzielle Verbindlichkeiten finden folgende Bewertungskategorien Anwendung:
- Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten, sofern diese keine Derivate darstellen. Zum Zugangszeitpunkt werden sie grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Bei BASF werden zum Beispiel Anleihen und Bankverbindlichkeiten, die in der Position Finanzschulden ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
- Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen derivative Verbindlichkeiten. Diese werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ebenfalls zum Wert der erhaltenen Gegenleistung als beizulegender Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert findet als Wertmaßstab für diese Verbindlichkeiten ebenfalls im Rahmen der Folgebewertung Anwendung. Das Wahlrecht, die Folgebewertung von nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten zum Fair Value vorzunehmen, wird nicht ausgeübt. Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein, so dass ein hybrides Finanzinstrument vorliegt. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern gemäß IFRS 9 keine Trennung vorgesehen ist, erfolgt die Bilanzierung des hybriden Instruments in Gänze zum beizulegenden Zeitwert.
Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer definierten Geschäftsbeziehung mit dem Garantienehmer nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanzgarantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag bewertet.
Im Rahmen von Cashflow Hedges werden künftige Zahlungsströme und damit verbundene Erträge beziehungsweise Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken abgesichert. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungszwecken in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Definitionsmerkmale eines Derivats erfüllt, sowie die Kosten der Absicherung werden dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswertes oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Transaktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt.
Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesichert. Hierbei werden die regelmäßig in Form von derivativen Finanzinstrumenten eingesetzten Sicherungsinstrumente zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und Marktwertänderungen unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte der als Grundgeschäft designierten Vermögenswerte oder Schulden ebenfalls ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bemessen.
25.2 Finanzwirtschaftliche Risiken
Marktrisiken
Währungsrisiken: Änderungen von Wechselkursen können zu Wertverlusten bei Finanzinstrumenten sowie zu nachteiligen Veränderungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Transaktionen führen. Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten resultieren aus der Umrechnung von finanziellen Forderungen, Ausleihungen, Wertpapieren, Barmitteln und finanziellen Verbindlichkeiten zum Stichtagskurs in die funktionale Währung der jeweiligen Gruppengesellschaft. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten sowie aus geplanten Transaktionen werden Devisenkontrakte in einer Vielzahl von Währungen eingesetzt.
Das Währungs-Exposure entspricht dem Nettobetrag des Nominalvolumens der originären und der derivativen Finanzinstrumente, die Währungsrisiken ausgesetzt sind. Außerdem werden geplante Einkaufs- und Umsatztransaktionen des jeweiligen Folgejahres einbezogen, soweit diese im Währungsrisikomanagement berücksichtigt werden. Gegenläufige Positionen in derselben Währung werden gegeneinander aufgerechnet.
Bei der Ermittlung der Sensitivität wird eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung von 5 % beziehungsweise 10 % gegenüber den anderen Währungen simuliert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF zum 31. Dezember 2023 um 165 Millionen € reduziert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 10 % hätte sich mit 310 Millionen € negativ auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF ausgewirkt. Zum 31. Dezember 2022 hätte sich eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % mit 156 Millionen € negativ auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF ausgewirkt (–293 Millionen € bei einer Aufwertung von 10 %). Der Effekt aus den im Rahmen von Hedge Accounting designierten Positionen hätte das Eigenkapital vor Ertragsteuern zum 31. Dezember 2023 bei einer fünfprozentigen Aufwertung der funktionalen Währung um 3 Millionen € beziehungsweise bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 10 % um 2 Millionen € reduziert (2022: Erhöhung um 15 Millionen € bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 5 % beziehungsweise Erhöhung um 32 Millionen € bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 10 %). Hierbei handelt es sich in beiden Jahren um Geschäfte in US-Dollar.
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Exposure |
Sensitivität |
Exposure |
Sensitivität |
||
|
|
+5 % |
+10 % |
|
+5 % |
+10 % |
USD |
1.872 |
–124 |
–229 |
1.643 |
–93 |
–170 |
Sonstige |
924 |
–44 |
–84 |
987 |
–47 |
–90 |
Summe |
2.796 |
–168 |
–313 |
2.630 |
–141 |
–260 |
Aufgrund des Einsatzes von Optionen zur Absicherung gegenüber Währungsrisiken ist die Sensitivität keine lineare Funktion der unterstellten Veränderung der Wechselkurse.
Zinsänderungsrisiken: Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Zur Absicherung werden in Einzelfällen Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsderivate abgeschlossen, die in Anmerkung 25.5 dargestellt werden. Zinsänderungsrisiken sind im finanzwirtschaftlichen, nicht aber im operativen Bereich von wesentlicher Bedeutung.
Die variable Zinsrisikoposition, die auch im Folgejahr fällige festverzinsliche Anleihen beinhaltet, betrug zum 31. Dezember 2023 –427 Millionen € (2022: –2.441 Millionen €). Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2023 ein um 2 Millionen € höheres Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern zum gleichen Zeitpunkt um 3 Millionen € erhöht. Zum 31. Dezember 2022 hätte ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt ein um 7 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern zur Folge gehabt (15 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern bei einem Anstieg von einem Prozentpunkt). Da zum 31. Dezember 2023 keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert waren, hätte sich aus einer Zinsänderung kein Eigenkapitaleffekt ergeben. Auch zum 31. Dezember 2022 waren keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert.
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Fest verzinslich |
Variabel verzinslich |
Fest verzinslich |
Variabel verzinslich |
||||||||
Ausleihungen |
158 |
108 |
75 |
92 |
||||||||
Wertpapiere |
367 |
19 |
155 |
208 |
||||||||
Finanzschulden |
17.116 |
2.152 a |
16.428 |
2.588 a |
||||||||
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
||
---|---|---|---|---|
|
Nominalwert |
Marktwert |
Nominalwert |
Marktwert |
Kombinierte Zins- / Währungsswaps |
3.960 |
157 |
3.427 |
265 |
davon feste Verzinsung |
3.960 |
157 |
3.427 |
265 |
Im Rahmen der sogenannten IBOR-Reform wurden zentrale Referenzzinssätze umfassend überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden die von der Reform betroffenen Zinssätze schrittweise abgeschafft und durch neue Zinssätze ersetzt. Bereits zum 31. Dezember 2021 wurde die Publikation sämtlicher GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs sowie der USD LIBORs mit einer Woche beziehungsweise zwei Monaten Laufzeit eingestellt. Die Veröffentlichung der verbleibenden USD LIBORs wurde 2023 eingestellt.
Mit Einstellung der Veröffentlichung der verbleibenden USD LIBORs wurden zum 31. Dezember 2023 weder finanzielle Verbindlichkeiten noch finanzielle Vermögenswerte identifiziert, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen. Zum 31. Dezember 2022 wurden noch finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 61 Millionen € und finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 43 Millionen € identifiziert, denen noch anzupassende Verträge zugrunde lagen. Derivate, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen, wurden in beiden Jahren nicht identifiziert.
Warenpreisrisiken: Einige Unternehmensbereiche von BASF sind starken Schwankungen der Rohstoffpreise ausgesetzt. Diese resultieren vor allem aus Rohstoffen (zum Beispiel Naphtha, Benzol, Erdgas, LPG-Kondensat) sowie Metallen. BASF trifft die folgenden Maßnahmen, um Preisrisiken aus dem Rohstoffeinkauf zu reduzieren:
- BASF verwendet Derivate zur Absicherung gegen Rohstoffpreisrisiken. Dabei handelt es sich insbesondere um Optionen auf Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas.
- Der Unternehmensbereich Catalysts schließt sowohl kurzfristige als auch langfristige Abnahmeverträge mit Herstellern von Edel- sowie Batteriemetallen ab und kauft darüber hinaus an den Kassamärkten Metalle von einer Vielzahl von Geschäftspartnern zu. Das Preisrisiko aus Metallen, die für den Weiterverkauf an Dritte oder für die Verwendung in der Produktion von Katalysatoren beziehungsweise Batteriematerialien erworben werden, wird mit derivativen Instrumenten gesichert. Dabei kommen vor allem Terminkontrakte zum Einsatz, die durch Abschluss gegenläufiger Kontrakte oder durch Lieferung des Metalls erfüllt werden.
- Im Unternehmensbereich Agricultural Solutions ist der Verkaufspreis von Produkten teilweise an den Preis bestimmter Agrarprodukte gekoppelt. Um die daraus entstehenden Risiken abzusichern, werden Derivate auf Agrarprodukte abgeschlossen.
Darüber hinaus hält BASF bei Edelmetallen und Erdölprodukten in begrenztem Umfang ungesicherte Positionen zu Eigenhandelszwecken, die auch derivative Instrumente umfassen können. Der Wert dieser Positionen ist der Volatilität der Marktpreise ausgesetzt und unterliegt einer ständigen Kontrolle.
Aufgrund des Haltens von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen und ungesicherten Positionen aus Erdölprodukten ist BASF Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken bestehen darin, dass die Bewertung von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen zum Marktwert bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise zu Belastungen des Ergebnisses und Eigenkapitals von BASF führen kann.
BASF hält mehrere physische Power Purchase Agreements (physische PPAs) mit Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Unter den physischen PPAs bezieht BASF Strom und die dazugehörigen Grünstromzertifikate, sogenannte Guarantees of Origin („GoOs“). Kann der aus den physischen PPAs gelieferte Strom von BASF vollständig konsumiert werden, fallen diese unter die Eigenbedarfsausnahme und werden daher auch dann nicht als Derivate bilanziert, wenn Strom und Grünstromzertifikate zu einem Fixpreis bezogen werden. Daneben hält BASF auch physische PPAs in den USA und Asien, deren Strom aufgrund starker Abweichungen zwischen Lieferprofilen und Verbrauchsverläufen nicht vollständig konsumiert werden kann. Die darin eingebetteten Stromtermingeschäfte unterliegen nicht der Eigenbedarfsausnahme und werden als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, wenn Strom zu einem Fixpreis bezogen wird. Die aus als Derivat bilanzierten physischen PPAs bezogenen Grünstromzertifikate können im Gegensatz zu Strom gelagert und zu späteren Zeitpunkten konsumiert werden. Sie fallen daher weiterhin unter die Eigenbedarfsausnahme, auch wenn sie zu einem Fixpreis bezogen werden. Die Bewertung der Stromtermingeschäfte der physischen PPAs kann bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise für Strom zu Belastungen des Ergebnisses von BASF führen.
Zudem hält BASF mehrere sogenannte virtuelle Power Purchase Agreements (virtuelle PPAs) in den USA mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren. Die in virtuellen PPAs enthaltenen eingebetteten Stromtermingeschäfte werden separat als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Bewertung der Stromtermingeschäfte zum Marktwert kann bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise für Strom zu Belastungen des Ergebnisses von BASF führen.
BASF führt Value-at-Risk-Analysen für alle Warenderivate und Edelmetallhandelspositionen durch. Mit dem Value at Risk wird fortlaufend das Marktpreisrisiko gemessen und der Verlust quantifiziert, der über eine festgelegte Haltedauer mit einem vorgegebenen Konfidenzniveau nicht überschritten wird. BASF legt bei der Value-at-Risk-Rechnung ein Konfidenzintervall von 95 % und eine Haltedauer von einem Tag zugrunde. BASF wendet zur Ermittlung des Value at Risk die Varianz-Kovarianz-Methode an.
BASF nutzt den Value at Risk im Zusammenhang mit weiteren Kennzahlen im Rahmen des Risikomanagementsystems. Neben dem Value at Risk werden volumenbasierte Grenzen, Exposure- und Stop-Loss-Limits gesetzt.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
||
---|---|---|---|---|
|
Exposure |
Value at Risk |
Exposure |
Value at Risk |
Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas |
129 |
15 |
388 |
23 |
Edelmetalle |
94 |
1 |
46 |
2 |
Agrarprodukte |
76 |
0 |
87 |
0 |
Strom und Grünstromzertifikate |
918 |
28 |
228 |
4 |
Das Exposure entspricht dem Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen der jeweiligen Warenkategorie.
Ausfall- oder Bonitätsrisiken
Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Kunden und Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. BASF analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit der genannten Gegenparteien und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversifizierten Kundenstruktur der BASF-Gruppe liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Der Buchwert aller Forderungen, Ausleihungen und verzinslichen Wertpapiere zuzüglich der Nominalwerte der nicht zu bilanzierenden, aus Haftungsverhältnissen entstehenden finanziellen Verpflichtungen stellt das maximale Ausfallrisiko von BASF dar.
Liquiditätsrisiken
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung erkannt. Durch das laufende Commercial-Paper-Programm sowie von Banken verbindlich zugesagte Kreditlinien kann BASF jederzeit auf auskömmliche liquide Mittel zurückgreifen.
25.3 Fälligkeitsanalyse
Relevant für die Darstellung der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten sind Zinszahlungen und Zahlungen des Kapitalbetrags sowie sonstige Zahlungen für derivative Finanzinstrumente. In dieser Darstellung werden künftige Zahlungsströme nicht abgezinst.
Derivate werden mit ihren Nettozahlungsströmen einbezogen, soweit sie negative Marktwerte haben und daher Verbindlichkeiten darstellen. Derivate mit positiven Marktwerten sind Vermögenswerte und werden daher nicht berücksichtigt.
|
Anleihen und sonstige Kapitalmarktverbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Derivative |
Sonstige |
Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
2024 |
816 |
1.775 |
6.738 |
361 |
736 |
10.428 |
2025 |
1.935 |
345 |
1 |
95 |
277 |
2.654 |
2026 |
1.771 |
1.239 |
2 |
4 |
203 |
3.220 |
2027 |
2.260 |
437 |
– |
1 |
163 |
2.861 |
2028 |
1.740 |
366 |
– |
1 |
132 |
2.239 |
2029 und darüber hinaus |
8.264 |
1.095 |
– |
95 |
830 |
10.283 |
Summe |
16.786 |
5.258 |
6.741 |
557 |
2.341 |
31.684 |
|
Anleihen und sonstige Kapitalmarktverbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Derivative |
Sonstige |
Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
2023 |
3.058 |
1.143 |
8.429 |
295 |
700 |
13.625 |
2024 |
821 |
817 |
2 |
29 |
262 |
1.931 |
2025 |
1.956 |
280 |
3 |
65 |
180 |
2.484 |
2026 |
1.783 |
908 |
– |
1 |
137 |
2.829 |
2027 |
2.271 |
585 |
– |
1 |
108 |
2.965 |
2028 und darüber hinaus |
10.211 |
305 |
– |
14 |
763 |
11.293 |
Summe |
20.100 |
4.038 |
8.434 |
405 |
2.150 |
35.127 |
25.4 Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien
|
Buchwerte |
Summe |
Bewertungskategorien |
Fair Value |
davon |
davon |
davon |
|||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beteiligungen a |
536 |
536 |
FVTPL |
0 |
– |
0 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Finanzierungsleasing |
33 |
33 |
n. a. |
33 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
9.817 |
9.817 |
AC |
9.817 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
286 |
286 |
FVTOCI |
286 |
– |
286 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
312 |
312 |
FVTPL |
312 |
– |
312 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – kein Hedge Accounting |
810 |
810 |
FVTPL |
955 |
5 |
752 |
198 g |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – Hedge Accounting |
242 |
242 |
n. a. |
242 |
– |
242 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f |
4.669 |
1.229 |
AC |
1.229 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f |
89 |
89 |
FVTPL |
89 |
– |
89 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Wertpapiere |
39 |
39 |
AC |
39 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Wertpapiere |
325 |
325 |
FVTOCI |
325 |
234 |
91 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Wertpapiere |
253 |
253 |
FVTPL |
253 |
252 |
1 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Zahlungsmitteläquivalente |
20 |
20 |
FVTPL |
20 |
20 |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
2.605 |
2.605 |
AC |
2.605 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Summe Vermögenswerte |
20.035 |
16.595 |
|
16.204 |
510 |
1.773 |
198 |
|||||||||||||||||||||||||
Anleihen |
14.438 |
14.438 |
AC |
13.876 |
12.468 |
1.407 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Commercial Papers |
– |
– |
AC |
– |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
4.830 |
4.830 |
AC |
4.582 |
– |
4.582 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Verbindlichkeiten aus Leasing |
1.649 |
1.649 |
n. a. |
1.649 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
6.741 |
6.741 |
AC |
6.741 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – kein Hedge Accounting |
309 |
309 |
FVTPL |
251 |
11 |
288 |
–48 h |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – Hedge Accounting |
18 |
18 |
n. a. |
18 |
– |
18 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Übrige Verbindlichkeiten f |
2.694 |
1.816 |
AC |
1.816 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Summe Verbindlichkeiten |
30.679 |
29.801 |
|
28.933 |
12.479 |
6.295 |
–48 |
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Buchwerte |
Summe |
Bewertungskategorien |
Fair Value |
davon |
davon |
davon |
|||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beteiligungen a |
539 |
539 |
FVTPL |
0 |
– |
0 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Finanzierungsleasing |
34 |
34 |
n. a. |
34 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
11.787 |
11.787 |
AC |
11.787 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
268 |
268 |
FVTPL |
268 |
– |
268 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – kein Hedge Accounting |
1.030 |
1.030 |
FVTPL |
1.054 |
1 |
1.021 |
32 g |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – Hedge Accounting |
317 |
317 |
n. a. |
317 |
– |
317 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f |
6.931 |
1.346 |
AC |
1.346 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f |
89 |
89 |
FVTPL |
89 |
– |
89 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Wertpapiere |
25 |
25 |
AC |
25 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Wertpapiere |
120 |
120 |
FVTOCI |
120 |
42 |
78 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Wertpapiere |
668 |
668 |
FVTPL |
668 |
204 |
464 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Zahlungsmitteläquivalente |
447 |
447 |
FVTPL |
447 |
447 |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
2.069 |
2.069 |
AC |
2.069 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Summe Vermögenswerte |
24.324 |
18.739 |
|
18.224 |
694 |
2.237 |
32 |
|||||||||||||||||||||||||
Anleihen |
15.088 |
15.088 |
AC |
13.946 |
12.533 |
1.413 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Commercial Papers |
654 |
654 |
AC |
654 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
3.273 |
3.273 |
AC |
3.175 |
– |
3.175 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Verbindlichkeiten aus Leasing |
1.488 |
1.488 |
n. a. |
1.488 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.434 |
8.434 |
AC |
8.434 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – kein Hedge Accounting |
386 |
386 |
FVTPL |
340 |
10 |
359 |
–29 h |
|||||||||||||||||||||||||
Derivate – Hedge Accounting |
1 |
1 |
n. a. |
1 |
– |
1 |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Übrige Verbindlichkeiten f |
3.099 |
2.205 |
AC |
2.205 |
– |
– |
– |
|||||||||||||||||||||||||
Summe Verbindlichkeiten |
32.423 |
31.529 |
|
30.243 |
12.543 |
4.948 |
–29 |
|||||||||||||||||||||||||
|
Finanzinstrument |
Fair Value Stufe |
Beschreibung |
Bewertungsmethode |
Wesentliche Inputfaktoren zur Bestimmung der Fair Values |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Stufe 2 |
Forderungen mit eingebetteten Commodity-Derivaten |
Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme |
Beobachtbare Commodity-Preisnotierungen, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien |
312 |
268 |
||||||||||||||||||
Stufe 2 |
Forderungen, die im Rahmen einer Factoringvereinbarung zum Verkauf zur Verfügung stehen |
Bewertung mittels Nominalwerten |
Nominalwerte |
286 |
– |
|||||||||||||||||||
Derivate mit positiven Marktwerten |
Stufe 1 |
Börsengehandelte Commodity-Derivate |
Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte |
Börsenkurs zum Bilanzstichtag |
5 |
1 |
||||||||||||||||||
Stufe 2 |
OTC Währungs-, Zins- und Commodity-Derivate |
Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, Optionspreismodelle |
Wechselkursnotierungen, beobachtbare Zinsstrukturkurven, Commodity-Preisnotierungen, Währungs- und Commodity-Preis-Volatilitäten, Kreditausfallprämien |
995 |
1.338 |
|||||||||||||||||||
Stufe 3 |
Stromtermingeschäfte |
Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme |
Strompreisnotierungen, langfristige Strompreisprognosen a, erwartete Strommengen a, geschätzter Zeitpunkt der Inbetriebnahme a, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien |
198 b |
32 c |
|||||||||||||||||||
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen |
Stufe 2 |
Erfolgsabhängig verzinste Ausleihung an die BASF Pensionskasse VVaG |
Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme |
Erwartete Zahlungsströme aus Kapitalanlageportfolio, Diskontierungsfaktoren |
80 |
80 |
||||||||||||||||||
Stufe 2 |
Rückkaufswerte Versicherungen |
Rückkaufswerte gemäß vertraglicher Vereinbarung |
Rückkaufswerte zum Bilanzstichtag |
9 |
9 |
|||||||||||||||||||
Wertpapiere |
Stufe 1 |
Öffentlich gehandelte Fondsanteile |
Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte |
Marktpreis zum Bilanzstichtag |
234 |
204 |
||||||||||||||||||
Stufe 1 |
Öffentlich gehandelte Anleihen |
Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte |
Marktpreis zum Bilanzstichtag |
251 |
42 |
|||||||||||||||||||
Stufe 2 |
Nicht öffentlich gehandelte Anleihen |
Emittentenpreisstellung auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden |
Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien |
91 |
78 |
|||||||||||||||||||
Stufe 2 |
Nicht öffentlich gehandelte Fondsanteile |
Beizulegende Zeitwerte der Eigen- und Fremdkapitalinstrumente, an denen die Fonds beteiligt sind |
Marktpreis zum Bilanzstichtag, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien, Nettoinventarwerte der Fondsbeteiligungen |
1 |
464 |
|||||||||||||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
Stufe 1 |
Öffentlich gehandelte Geldmarktfonds |
Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte |
Marktpreis zum Bilanzstichtag |
20 |
447 |
||||||||||||||||||
Derivate mit negativen Marktwerten |
Stufe 1 |
Börsengehandelte Commodity-Derivate |
Preisnotierung an einem aktiven Markt für identische Schulden |
Börsenkurs zum Bilanzstichtag |
10 |
10 |
||||||||||||||||||
Stufe 2 |
OTC Währungs-, Zins- und Commodity-Derivate |
Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, Optionspreismodelle |
Wechselkursnotierungen, beobachtbare Zinsstrukturkurven, Commodity-Preisnotierungen, Währungs- und Commodity-Preis-Volatilitäten, Kreditausfallprämien |
306 |
360 |
|||||||||||||||||||
Stufe 3 |
Stromtermingeschäfte |
Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme |
Strompreisnotierungen, langfristige Strompreisprognosen a, erwartete Strommengen a, geschätzter Zeitpunkt der Inbetriebnahme a, Zinsstrukturkurven, Kreditausfallprämien |
–48 d |
–29 e |
|||||||||||||||||||
|
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem Marktwert.
Bei den in der vorstehenden Tabelle ausgewiesenen Stromtermingeschäften handelt es sich um in virtuelle und physische Power Purchase Agreements (PPAs) eingebettete Derivate, die nicht der Eigenbedarfsausnahme unterliegen. Eine Veränderung der wesentlichen Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2023 hätte sich auf den Fair Value der Stromtermingeschäfte wie folgt ausgewirkt:
2023 |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Veränderung der erwarteten Strompreise |
Veränderung der erwarteten Produktionsmengen |
Zeitpunkt der Inbetriebnahme a |
||||||||||||
+10 % |
–10 % |
+10 % |
–10 % |
3 Monate später als erwartet |
3 Monate früher als erwartet |
|||||||||
91 |
–91 |
29 |
–29 |
0 |
–1 |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|||||||||
2022 |
||||||||||||||
Veränderung der erwarteten Strompreise |
Veränderung der erwarteten Produktionsmengen |
Zeitpunkt der Inbetriebnahme a |
||||||||||||
+10 % |
–10 % |
+10 % |
–10 % |
3 Monate später als erwartet |
3 Monate früher als erwartet |
|||||||||
22 |
–22 |
6 |
–6 |
–3 |
3 |
|||||||||
|
Zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes lagen die anhand eines Bewertungsmodells ermittelten Fair Values der Stromtermingeschäfte über dem Transaktionspreis von jeweils null. Die Entwicklung der Unterschiedsbeträge ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
|
2023 |
2022 |
---|---|---|
Noch erfolgswirksam aufzulösende Unterschiedsbeträge zum 1. Januar |
70 |
12 |
Zugänge im Berichtszeitraum |
147 |
62 |
In der aktuellen Berichtsperiode erfolgswirksam erfasste Beträge |
–6 |
–3 |
Währungsumrechnung |
–7 |
0 |
Abgänge im Berichtszeitraum |
– |
– |
Noch erfolgswirksam aufzulösende Unterschiedsbeträge zum 31. Dezember |
204 |
70 |
|
Stromtermingeschäfte |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
2023 |
2022 |
||||||
Buchwerte zum 1. Januar |
61 |
11 |
||||||
Käufe |
147 |
62 |
||||||
Veräußerungen |
– |
– |
||||||
Umgruppierungen in oder aus Stufe 3 |
– |
0 |
||||||
Im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasste Gewinne (+) und Verluste (–) |
47 |
–12 |
||||||
davon unrealisierte Gewinne und Verluste auf am Ende der Berichtsperiode gehaltene Vermögenswerten und Schulden | 47 |
–12 |
||||||
Währungsumrechnung |
–8 |
– |
||||||
Sonstige |
– |
– |
||||||
Buchwerte zum 31. Dezember a |
246 |
61 |
||||||
|
Die Veränderungen der Buchwerte wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.
Im Berichtszeitraum gab es keine Umgliederung zwischen den Fair Value Stufen 1, 2 und 3 für finanzielle Vermögenswerte oder Schulden, die zum Fair Value bilanziert werden.
|
Saldierte Beträge |
Potenzielles Saldierungsvolumen |
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Bruttoausweis |
Saldierung |
Nettoausweis |
aufgrund von Global-Netting-Vereinbarungen |
im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten |
Potenzieller Nettobetrag |
Derivate mit positiven Marktwerten |
482 |
–22 |
460 |
–114 |
–161 |
185 |
Derivate mit negativen Marktwerten |
195 |
–22 |
173 |
–114 |
–13 |
47 |
|
Saldierte Beträge |
Potenzielles Saldierungsvolumen |
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Bruttoausweis |
Saldierung |
Nettoausweis |
aufgrund von Global-Netting-Vereinbarungen |
im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten |
Potenzieller Nettobetrag |
Derivate mit positiven Marktwerten |
727 |
–18 |
708 |
–141 |
–288 |
279 |
Derivate mit negativen Marktwerten |
275 |
–18 |
257 |
–141 |
–21 |
94 |
Die Tabelle Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zeigt, in welchem Maße derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz saldiert wurden, sowie mögliche Auswirkungen aus der Aufrechnung von Derivaten, die einer rechtlich durchsetzbaren Global-Netting-Vereinbarung (im Wesentlichen in Form von ISDA-Vereinbarungen) oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen. Für positive Marktwerte aus kombinierten Zins-/Währungsswaps wurden seitens der jeweiligen Kontrahenten Sicherheiten in Form von Geldanlagen in vergleichbarer Höhe des ausstehenden Marktwertes hinterlegt.
Abweichungen zu den innerhalb der Übrigen Forderungen und Übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten Derivate mit positiven Marktwerten und Derivate mit negativen Marktwerten ergaben sich zum Jahresende 2023 und zum Jahresende 2022 aus Derivaten, die keiner Aufrechnungsvereinbarung unterliegen. Diese sind nicht in obiger Aufstellung enthalten.
Neben der in voranstehender Tabelle dargestellten Verrechnung von Derivaten wurden im Jahr 2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet, sofern bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen mit Kunden vorlagen. Dadurch wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1.029 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 72 Millionen € beziehungsweise 957 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 10.414 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 11.443 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 6.741 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 6.813 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 779 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.736 Millionen €). Im Jahr 2022 erfolgte ebenfalls eine Verrechnung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden hierbei um 992 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 103 Millionen € beziehungsweise 889 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 12.055 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 13.047 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 8.434 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 8.537 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 926 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.815 Millionen €).
Die in folgender Tabelle dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie Zinsen, Dividenden und alle sonstigen ergebniswirksamen Effekte aus Finanzinstrumenten. Im Posten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente sind nur Ergebnisse aus solchen Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind.
- Die ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste von Wertpapieren werden in der Entwicklung der ergebnisneutral im Eigenkapital der Aktionäre der BASF SE erfassten Erträge und Aufwendungen dargestellt.
- Weitere Informationen sind in der Entwicklung des Eigenkapitals enthalten.
|
2023 |
2022 |
---|---|---|
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
–648 |
85 |
davon Zinsergebnis |
127 |
53 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
111 |
289 |
davon Zinsergebnis |
46 |
59 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
9 |
3 |
davon Zinsergebnis |
9 |
3 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
181 |
–701 |
davon Zinsergebnis |
–624 |
–461 |
25.5 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
Einsatz derivativer Finanzinstrumente
BASF ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungs-, Zinsänderungs- und Warenpreisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden nach einer zentral festgelegten Strategie bei Bedarf durch derivative Instrumente abgesichert. Eine Absicherung wird für bestehende Grundgeschäfte aus dem Produktgeschäft, Geldanlagen und Finanzierungen sowie für erwartete Umsätze, Rohstoffbezüge und Kapitalmaßnahmen vorgenommen. Ferner erfolgt gegebenenfalls die Absicherung von Zahlungsströmen aus Akquisitionen und Devestitionen. Die aus den Grundgeschäften resultierenden Risiken sowie die Derivate werden laufend überwacht. BASF unterliegt Kreditrisiken aus Derivatgeschäften, soweit diese einen positiven Marktwert haben und die Vertragspartner ihre Leistungen nicht erfüllen können. Zur Beschränkung des Ausfallrisikos bei den positiven Marktwerten der Derivate werden Transaktionen nur im Rahmen festgelegter Limits mit Banken und Partnern guter Bonität getätigt.
Um ein effizientes Risikomanagement zu ermöglichen, werden Risikopositionen bei der BASF SE und bestimmten Gruppengesellschaften zentralisiert. Der Abschluss und die Abwicklung der zu Sicherungszwecken gehaltenen derivativen Finanzinstrumente erfolgen nach internen Richtlinien und unterliegen strengen Kontrollen.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
---|---|---|
Devisentermingeschäfte |
38 |
165 |
Währungsoptionen |
5 |
19 |
Fremdwährungsderivate |
43 |
184 |
davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting) | 7 |
16 |
Kombinierte Zins- / Währungsswaps |
157 |
265 |
davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting) | 228 |
256 |
Zinsderivate |
157 |
265 |
Warenderivate |
525 |
511 |
davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting) | –10 |
45 |
Derivative Finanzinstrumente |
725 |
960 |
Hedge Accounting
Im Rahmen der Beschaffung von Naphtha ist BASF Warenpreisrisiken ausgesetzt. Ein Teil der geplanten Einkäufe von Naphtha wird mit Optionen auf Öl und Ölprodukte gesichert, deren wesentliche Vertragsmerkmale den Eigenschaften des Grundgeschäfts grundsätzlich entsprechen. Für einen Teil dieser Sicherungsbeziehungen wurde in den Jahren 2023 und 2022 Cashflow Hedge Accounting angewendet. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug zum 31. Dezember 2023 684,51 US$ pro metrischer Tonne (31. Dezember 2022: 737,71 US$ pro metrischer Tonne). Die Zahlungsströme aus den designierten Sicherungsinstrumenten und den gesicherten Transaktionen treten im Folgejahr ein und werden ebenfalls in diesem Jahr erfolgswirksam erfasst.
Für Erdgasbezüge, die ebenfalls Warenpreisrisiken ausgesetzt sind, wird weiterhin Cashflow Hedge Accounting in geringem Umfang angewendet. Als Sicherungsinstrumente dienen auf Warenpreisen basierende Optionen sowie Swaps, deren vertragliche Bestimmungen auf die Risiken aus dem Grundgeschäft abgestimmt sind. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug in Abhängigkeit vom Handelsort zum 31. Dezember 2023 72,00 €/MWh beziehungsweise 4,02 US$/mmBtu. Der durchschnittlich abgesicherte Ausübungspreis der designierten Swaps betrug zum 31. Dezember 2023 48,31 €/MWh. Zum 31. Dezember 2022 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen 71,36 €/MWh beziehungsweise 5,00 US$/mmBtu. Die Zahlungsströme aus den noch nicht realisierten Sicherungs- und Grundgeschäften werden grundsätzlich in den Jahren 2024 und 2025 erfolgswirksam erfasst.
Die Veränderung des Zeitwertes der Optionen wird als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital erfasst und im Geschäftsjahr des Auftretens des Grundgeschäfts zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vermögenswerte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam vereinnahmt. Im Jahr 2023 wurden 63 Millionen € als Rückgang des Zeitwertes im Eigenkapital berücksichtigt und 64 Millionen € zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vorräte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam erfasst. Im Jahr 2022 wurden 60 Millionen € als Rückgang des Zeitwertes eigenkapitalmindernd berücksichtigt und 49 Millionen € gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht.
Durch geplante Umsätze in US-Dollar ist BASF Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, die teilweise durch Devisenoptionen gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert werden. Der als gesicherte Transaktion designierte Anteil erwarteter US-Dollar-Umsätze wird anhand interner Schwellenwerte ermittelt. Das gesicherte Volumen liegt dabei stets unterhalb der Gesamtheit der erwarteten US-Dollar-Umsätze für das nachfolgende Geschäftsjahr. Die durchschnittliche Sicherungsrate betrug zum 31. Dezember 2023 1,0863 US$/€ und zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 1,0255 US$/€. Die Erfolgswirkung aus den im Geschäftsjahr 2023 designierten Transaktionen tritt im Folgejahr ein. Der 2023 aufgetretene Rückgang der Zeitwertkomponente der Optionen in Höhe von 9 Millionen € wurde separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst und führte zu einer Eigenkapitalreduktion. Aufgrund eingetretener Grundgeschäfte wurde eine kumulierte Zeitwertveränderung der Optionen in Höhe von 12 Millionen € ergebnismindernd umgebucht. Im Vorjahr wurden 8 Millionen € als Veränderung der Zeitwertkomponente der Optionen eigenkapitalmindernd erfasst und 9 Millionen € ergebnismindernd umgebucht.
Das im Jahr 2013 begebene festverzinsliche US Private Placement der BASF SE in Höhe von 1,25 Milliarden US$ wurde mittels Währungsswaps in Euro gewandelt, da BASF durch das Private Placement einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko ausgesetzt ist. Des Weiteren ist BASF einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko aus einer für das Jahr 2024 vereinbarten Emission mehrerer Tranchen eines festverzinslichen US Private Placement ausgesetzt. Die daraus entstehenden Währungsrisiken wurden im Jahr 2023 durch Währungsswaps abgesichert. Diese Sicherungsbeziehungen wurden als Cashflow Hedge designiert. In den Jahren 2023 und 2022 waren keine Ineffektivitäten zu erfassen. Der gesicherte Zinssatz betrug im Geschäftsjahr 2023 3,66 % (2022: 3,12 %). Der gesicherte Wechselkurs belief sich 2023 auf 1,2052 US$/€ (2022: 1,3589 US$/€). Für die im Jahr 2023 abgesicherten US Private Placements wurden im Jahr 2023 Wertänderungen der Forward-Komponente in Höhe von 14 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalerhöhung führte.
Ferner war BASF im Jahr 2023 Fremdwährungsrisiken durch in US-Dollar denominierte Commercial Paper ausgesetzt, die durch Devisentermingeschäfte gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert wurden. Aus der Veränderung der Forward Rate resultierende Wertänderungen wurden in Höhe von 30 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalerhöhung führte (2022: 30 Millionen €). Da sämtliche Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente bis zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen waren, wurden die zunächst im Eigenkapital erfassten 30 Millionen € vollständig ergebniserhöhend reklassifiziert (2022: 30 Millionen €). Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.
Im Rahmen des Baus des neuen Verbundstandorts in Zhanjiang/China ist BASF Fremdwährungsrisiken insbesondere durch Ausgaben in Euro ausgesetzt, die durch Devisentermingeschäfte gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert wurden. Der gesicherte Wechselkurs belief sich 2023 auf 7,5738 ¥/€. Bei den durch Devisentermingeschäfte gesicherten Ausgaben in Euro handelt es sich um feste Verpflichtungen. Im Jahr 2023 wurden 3 Millionen € aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und in die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der Sachanlagen einbezogen. Die Erfolgswirksamkeit der Sicherungsergebnisse tritt mit der Abschreibung der Sachanlagen ein.
Des Weiteren war BASF im Jahr 2023 einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko aus einem festverzinslichen Darlehen in polnischen Zloty ausgesetzt, das mittels Währungsswaps in Euro gewandelt wurde. Diese Sicherungsbeziehung wurde als Cashflow Hedge designiert. Der gesicherte Wechselkurs betrug 4,7065 zł/€ und der gesicherte Zinssatz 3,20 %. Im Jahr 2023 wurden aus der Veränderung des Marktwertes der Forward-Komponente resultierende Wertänderungen in Höhe von 7 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalerhöhung führte. Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.
Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, die Cashflow-Hedge-Rücklage sowie der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden je Geschäftsjahr in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
|
Buchwert der Sicherungsinstrumente |
|
Cashflow-Hedge-Rücklage |
|
Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität |
Erfasste Ineffektivität |
||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Finanzielle Vermögenswerte |
Finanzielle Verbindlichkeiten |
Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte |
Nominalwert |
Kumulierte Beträge für fortgeführte Sicherungsbeziehungen |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungseffekte |
Erfolgswirksam reklassifizierte Beträge für realisierte Sicherungsgeschäfte |
GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung |
Sicherungsinstrument |
Gesicherte Transaktion |
Betrag der Ineffektivität |
GuV-Position zur Erfassung |
||||||||||||||||||
Währungsrisiken |
10 |
–2 |
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Übrige Verbindlichkeiten |
611 |
6 |
16 |
–17 a |
Sonstige betriebliche Erträge |
6 |
6 |
– |
n. a. |
||||||||||||||||||
Zinsrisiken |
– |
– |
n. a. |
– |
– |
– |
– |
Sonstige betriebliche Erträge |
– |
– |
– |
n. a. |
||||||||||||||||||
Kombinierte Zins-/ |
228 |
– |
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen |
2.525 |
–23 |
–48 |
23 |
Übrige finanzielle Erträge |
207 |
239 |
– |
n. a. |
||||||||||||||||||
Warenpreisrisiken |
5 |
–15 |
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen |
376 |
–17 |
–24 |
– b |
Sonstige betriebliche Erträge |
–17 |
–17 |
– |
n. a. |
||||||||||||||||||
Summe |
242 |
–18 |
|
3.512 |
–34 |
–56 |
6 |
|
196 |
228 |
– |
|
||||||||||||||||||
|
|
Buchwert der Sicherungsinstrumente |
|
Cashflow-Hedge-Rücklage |
|
Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität |
Erfasste Ineffektivität |
||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Finanzielle Vermögenswerte |
Finanzielle Verbindlichkeiten |
Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte |
Nominalwert |
Kumulierte Beträge für fortgeführte Sicherungsbeziehungen |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungseffekte |
Erfolgswirksam reklassifizierte Beträge für realisierte Sicherungsgeschäfte |
GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung |
Sicherungsinstrument |
Gesicherte Transaktion |
Betrag der Ineffektivität |
GuV-Position zur Erfassung |
||||||||||||||||
Währungsrisiken |
17 |
1 |
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Übrige Verbindlichkeiten |
1.215 |
11 |
304 |
–294 |
Sonstige betriebliche Erträge |
10 |
10 |
– |
n. a. |
||||||||||||||||
Zinsrisiken |
– |
– |
n. a. |
– |
– |
–15 |
15 |
Sonstige betriebliche Erträge |
– |
– |
– |
n. a. |
||||||||||||||||
Kombinierte Zins-/ |
256 |
– |
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen |
920 |
2 |
76 |
–68 |
Übrige finanzielle Erträge |
256 |
259 |
– |
n. a. |
||||||||||||||||
Warenpreisrisiken |
45 |
– |
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Vermögen von Veräußerungsgruppen / Übrige Verbindlichkeiten |
296 |
4 |
181 |
–111 a |
n. a. |
4 |
4 |
– |
n. a. |
||||||||||||||||
Summe |
318 |
1 |
|
2.431 |
17 |
546 |
–458 |
|
270 |
273 |
– |
|
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|
Der Eintritt aller vorhergesagten Transaktionen wurde während der Geschäftsjahre 2023 und 2022 stets als höchstwahrscheinlich erachtet. Die für Warenpreisrisiken in der Cashflow-Hedge-Rücklage akkumulierten Beträge werden dann gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht, wenn die gesicherte Transaktion eintritt. Somit erfolgt in diesen Fällen keine unmittelbar erfolgswirksame Umgliederung der in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge.